Wissen · Eichrecht

Eichfristen für Wasser- und Wärmezähler in Europa

Ein Zähler, mit dem abgerechnet wird, bleibt nur wenige Jahre geeicht. In Deutschland sind es sechs Jahre, in Österreich fünf. Wer die Fristen kennt, plant den Zählertausch rechtzeitig und rechnet nie mit ungeeichten Zählern ab.

6 JahreWasser- und Wärmezähler in Deutschland, seit 2.11.2021 einheitlich
5 JahreWasser- und Wärmezähler in Österreich
31. DezemberDie Frist endet am Ende des Jahres, in dem sie rechnerisch abläuft (Deutschland)
Länger mit UltraschallIn der Schweiz und in Italien gelten für Zähler ohne mechanische Messteile längere Fristen

Europa regelt den Marktzugang, die Länder die Eichfrist

Die europäische Messgeräterichtlinie MID (2014/32/EU) legt fest, wie Wasserzähler und Wärmezähler auf den Markt kommen. Der Hersteller lässt die Bauart prüfen (Modul B) und seine Produktion überwachen (Modul D). Der Zähler trägt danach die CE-Kennzeichnung, die Metrologie-Kennzeichnung mit «M» und dem Jahr, zum Beispiel M23 für 2023, sowie die Nummer der benannten Stelle.

Wie lange ein Zähler im Einsatz geeicht bleibt, regelt die MID nicht. Das legt jedes Land selbst fest, ebenso, wer für die Eichung verantwortlich ist und ob sich die Frist verlängern lässt. Deshalb unterscheiden sich die Fristen in Europa stark.

Übersicht

Eichfristen im Vergleich

Fristen für Zähler, mit denen abgerechnet wird. Stand der Recherche: Oktober 2026.

Deutschland

Wasserzähler
6 Jahre (Kalt- und Warmwasser)
Wärmezähler
6 Jahre
Verlängerung
per Stichprobe für ganze Lose, um 3 bis 5 Jahre

Österreich

Wasserzähler
5 Jahre (ab DN150 nicht eichpflichtig)
Wärmezähler
5 Jahre
Verlängerung
per statistischer Prüfung, um 3 oder 5 Jahre

Schweiz

Wasserzähler
keine einheitliche Bundesvorgabe, Auskunft beim Wasserversorger
Wärmezähler
6 Jahre mit mechanischen Messteilen, 8 Jahre ohne (z. B. Ultraschall); Zähler bis Jahreszahl 23: 5 Jahre
Verlängerung
Überwachung der Betriebsdaten, bis 12 Jahre Einsatz
Ausnahme
Keine Pflicht zur Nacheichung oder zum Austausch, wenn der Wärmezähler nur der anteilmässigen Verteilung der Heizkosten innerhalb eines Gebäudes dient (Art. 9 Abs. 3 TMmV).

Italien

Wasserzähler
10 Jahre (mechanisch, Q3 bis 16 m³/h), 13 Jahre (statisch, Q3 über 16 m³/h)
Wärmezähler
bis qp 3 m³/h: 6 Jahre mechanisch, 9 Jahre statisch; darüber: 5 Jahre mechanisch, 8 Jahre statisch
Verlängerung
–

Frankreich

Wasserzähler
Kaltwasser: erste Prüfung nach 9, 12 oder 15 Jahren je nach Klasse, danach alle 7 Jahre
Wärmezähler
–
Verlängerung
Prüfung per Los möglich

Spanien

Wasserzähler
Nutzungsdauer 12 Jahre, danach Tausch oder Prüfung
Wärmezähler
–
Verlängerung
nach Prüfung um je 5 Jahre

«–» bedeutet: keine gesicherte Angabe in unserer Recherche. In Schweden gelten seit dem 1. Mai 2026 neue Vorschriften für Wasser- und Wärmezähler, mit Übergangsregeln bis 30. April 2027.

Deutschland im Detail

Beginn und Ende der Frist

Bei einem MID-Zähler beginnt die Eichfrist mit dem Inverkehrbringen. Massgebend ist das Jahr in der Metrologie-Kennzeichnung. Die Frist endet erst am 31. Dezember des Jahres, in dem sie rechnerisch abläuft.

Beispiel: Ein Kaltwasserzähler mit der Kennzeichnung M23 ist bis zum 31. Dezember 2029 geeicht. Danach muss er neu geeicht oder ersetzt werden. Eine zweite Konformitätsbewertung durch den Hersteller ist nicht möglich.

Wer verantwortlich ist

Die Eichpflicht trifft, wer mit dem Zähler abrechnet, etwa der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft. Auf das Eigentum am Zähler kommt es nicht an. Private Absprachen heben die Eichpflicht nicht auf. Wer mit ungeeichten Zählern abrechnet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbusse geahndet werden kann.

Verlängerung per Stichprobe

Die Eichbehörde kann die Frist für ein Los baugleicher Zähler verlängern, wenn eine Stichprobe zeigt, dass mindestens 95 Prozent der Zähler die Anforderungen weiterhin erfüllen. Den Antrag stellt man frühestens zwei Jahre vor Fristablauf. Das Verfahren nutzen vor allem Versorgungsunternehmen; für einzelne Zwischenzähler lohnt es sich in der Regel nicht.

Was das für Ihr Projekt bedeutet

Kurze Fristen richtig planen

Kennzeichnung erfassen

Notieren Sie bei der Inbetriebnahme Zählernummer, Einbauort und Metrologie-Kennzeichnung. Aus dem Jahr in der Kennzeichnung ergibt sich das Ende der Eichfrist.

Tausch rechtzeitig planen

Zähler eines Gebäudes stammen oft aus demselben Jahr. Planen Sie den Tausch für alle Zähler gemeinsam, bevor die Frist am 31. Dezember abläuft.

Batterie und Eichfrist abstimmen

Die Batterie des H2O reicht 10 bis 16 Jahre, die des DELTA III 11 bis 20 Jahre. Beide halten damit länger als die Eichfrist in Deutschland oder Österreich.

Statische Messtechnik wählen

Wo das Recht nach Bauart unterscheidet, etwa in der Schweiz und in Italien, gelten für Ultraschallzähler ohne bewegliche Teile längere Fristen. H2O und DELTA III messen mit Ultraschall.

Häufige Fragen

Wann läuft die Eichfrist eines MID-Zählers in Deutschland ab?

Sie beginnt mit dem Jahr in der Metrologie-Kennzeichnung und endet am 31. Dezember des Jahres, in dem sie rechnerisch abläuft. Ein Wasser- oder Wärmezähler mit M23 ist bis zum 31. Dezember 2029 geeicht.

Wer muss sich um die Eichung kümmern?

Wer mit dem Zähler abrechnet, zum Beispiel Vermieter oder Eigentümergemeinschaft. Das gilt auch, wenn der Zähler gemietet ist.

Gilt die Eichfrist der MID in ganz Europa?

Nein. Die MID regelt nur das Inverkehrbringen. Die Eichfrist im Einsatz legt jedes Land selbst fest.

Gelten für Ultraschallzähler längere Fristen?

In einigen Ländern ja. In der Schweiz gelten für Wärmezähler ohne mechanische Messteile 8 statt 6 Jahre, in Italien je nach Durchfluss 8 oder 9 statt 5 oder 6 Jahre. In Deutschland gilt für alle Bauarten dieselbe Frist.

Zählertausch planen?

Wir beraten Sie zur Auswahl von H2O und DELTA III für Ihr Land und Ihre Abrechnung.

Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen (Stand der Recherche: Oktober 2026). Eichrechtliche Vorschriften ändern sich und können je nach Land, Region, Zählerart und Verwendung abweichen. Massgebend sind allein die geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die Auskünfte der zuständigen Eich- und Aufsichtsbehörden. Die Helvatron AG übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität und haftet nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Seite getroffen werden.

Quellen: Deutschland: Mess- und Eichverordnung (MessEV) Anlage 7, §§ 34 und 35; Infoblätter der Eichaufsichtsbehörden (AGME, LBME NRW). Österreich: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Schweiz: Verordnung des EJPD über Messmittel für thermische Energie (TMmV, SR 941.231). Italien: Decreto 21 aprile 2017, n. 93, Allegato IV. Frankreich: Arrêté du 6 mars 2007 relatif au contrôle des compteurs d’eau froide en service. Spanien: Orden ICT/155/2020. Schweden: Swedac, STAFS 2026:1 und 2026:2.